KATEGORISIERUNGS-VERFAHREN
I. Die Kategorisierung - Antrag und Behandlung
Der Betriebsinhaber fordert beim Verband der Privatzimmer- und
Ferienwohnungsvermieter Vorarlbergs die Kategorisierungsrichtlinien an. Mit dem
ausgefüllten Erhebungsbogen beantragt der Vermieter die Einstufung in die erwünschte
Kategorie und erklärt sich mit den vorliegenden Richtlinien einverstanden.
Auf Grund der gültigen Richtlinien, der Angaben des Betriebsinhabers und der eigenen
Feststellung stuft die Kommission das Haus nach Möglichkeit binnen zwei Monaten nach
Einlangen des Antrages in die entsprechende Kategorie ein.
Die Kommission des Verbandes für Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter
Vorarlbergs setzt sich aus vier Personen zusammen. Nach der Besichtigung wird ein
Abschlussgespräch mit dem Vermieter geführt. Der Beschluss wird dem Betriebsinhaber
schriftlich mitgeteilt.
Der Vermieter kann gegen die Einstufung oder Nichteinstufung binnen vier Wochen ab
Zustellung
des Kommissionsbeschlusses unter Anführung der Gründe mit eingeschriebenem Brief
Einspruch beim Landesverband der Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermierter
Vorarlbergs erheben.
II. Behandlung von Einsprüchen
Die Kategorisierungskommission beauftragt die zuständige Oberkommission das Haus
des Einspruchswerbers zu besuchen. Über die Besichtigung des Hauses erstellt die
Oberkommission
einen Bericht und fällt auf Grund dessen ihre Entscheidung.
Die Oberkommission besteht aus zwei Personen (Leiter der Kategorisierungskommission
oder Stellvertreter und ein weiteres Kommissionsmitglied).
Die Oberkommission wird über den Einspruch nach Möglichkeit binnen zwei Monaten
entscheiden.
Die Oberkommission kann bei Einspruchsfällen in allen Kategorien die Entscheidung der
vorhergehenden Instanz nicht nur bestätigen oder aufheben, sondern selbst eine
Einstufung des Hauses in eine andere Kategorie vornehmen.
Die Oberkommission führt Beschlussprotokolle, aus denen auch die Entscheidungsgründe
hervorgehen. Die Entscheidung wird sowohl dem Einspruchswerber als auch der
zuständigen Kommission mitgeteilt.
lll. Überprüfung
Die Kategorisierungskommission kann auch ohne Antrag die Einstufung des Hauses
überprüfen und gegebenenfalls abändern. Sie kann es auch ablehnen, ein Haus zu kategorisieren
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