Rechtsauskunft/Erstinformation
Die Mitglieder des Verbandes erhalten pro Jahr eine kostenlose Rechtsauskunft/Erstinformation durch eine renomierte Rechtsanwaltskanzlei.
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Die verpflichtende Allergenschulung gilt auch für Frühstückspensionen ohne Konzession. Der Hinweis "Wir informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Produkten" ist an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar anzubringen.
Hier geht`s zur Allergenschulung