Erhebungsbogen
Hier erfahren Privatvermieter mehr über die Richtlinien der Kategorisierung sowie über den Ablauf und das Verfahren einer Kategorisierung.
Den Kategorisierung-Bogen können Sie HIER als pdf herunterladen.
Richtlinien für die Kategorisierung
Grundsätzliches
- Die Mitgliedschaft im Privatvermieter Verband Vorarlberg ist Voraussetzung für die Kategorisierung.
- Die Vorarlberger Privatzimmer und Ferienwohnungen werden in drei Kategorien eingeteilt.
- Die Zugehörigkeit des Hauses zu den Kategorien wird durch ein Emblem mit 5, 4, 3 oder 2 Edelweiß symbolisiert und hat jeweils eine Gültigkeit von fünf Jahren.
- Die Einreihung in eine bestimmte Kategorie erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks des Hauses, d. h. nach seiner Ausstattung, seinen Dienstleistungen, seinen Freizeit- bzw. Zusatzeinrichtungen sowie seiner Führung (siehe Allgemeine Merkmale). Pro Standort (Gebäudeeinheit) erfolgt nur eine Kategorisierung. Die Entscheidung trifft die Kommission aufgrund des Gesamteindrucks.
- Die für den Bereich der Ausstattung und Dienstleistung angeführten Merkmale sind Mindestmerkmale für die betreffende und jede höhere Kategorie. Diese Merkmale müssen daher vom Betrieb der entsprechenden Kategorie vollständig erfüllt werden.
- Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften betreffend die Errichtung von Privatzimmern und Ferienwohnungen sind einzuhalten.
- Unter Altbauten sind vor Inkrafttreten dieser Richtlinie in Betrieb genommene Objekte zu verstehen. Bereits in Planung oder im Bau befindliche Objekte sind als Altbauten zu kategorisieren. Als Neubauten gelten auch alle An- und Umbauten, die nach Inkrafttreten der Richtlinie errichtet werden sowie die Generalsanierung eines Altbaus.
- Die Kategorisierungsrichtlinien treten für ganz Vorarlberg mit 01.01.1998 in Kraft.
- Das dem Betrieb ausgehändigte Edelweißemblem verbleibt im Eigentum des Privatvermieter Verbandes Vorarlberg. Ein nicht mehr aktuelles Edelweißemblem ist zu entfernen.
- Die verliehenen Edelweiße können entzogen werden, wenn:
- die Mitgliedschaft beim Verband gekündigt wird
- der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt wird
- die Vermietung aufgegeben wird
- mehrmals Klagen und Beschwerden von Gästen beim Verband einlangen
- bei einer Überprüfung, die unangemeldet erfolgen kann, gravierende Mängel festgestellt werden
- Die Kommission kann die Kategorisierung eines Betriebes ablehnen.
Kategorisierungsverfahren
Die Kategorisierung - Antrag und Behandlung
Der Betriebsinhaber fordert beim Privatvermieter Verband Vorarlberg die Kategorisierungsrichtlinien an. Mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen beantragt der Vermieter die Einstufung in die erwünschte Kategorie und erklärt sich mit den vorliegenden Richtlinien einverstanden. Auf Grund der gültigen Richtlinien, der Angaben des Betriebsinhabers und der eigenen Feststellung stuft die Kommission das Haus nach Möglichkeit binnen zwei Monaten nach Einlangen des Antrages in die entsprechende Kategorie ein. Die Kommission des Privatvermieter Verbandes Vorarlberg setzt sich aus vier Personen zusammen. Nach der Besichtigung wird ein Abschlussgespräch mit dem Vermieter geführt. Der Beschluss wird dem Betriebsinhaber schriftlich mitgeteilt. Der Vermieter kann gegen die Einstufung oder Nichteinstufung binnen vier Wochen ab Zustellung des Kommissionsbeschlusses unter Anführung der Gründe mit eingeschriebenem Brief Einspruch beim Privatvermieter Verband Vorarlberg erheben.
Behandlung von Einsprüchen
Die Kategorisierungskommission beauftragt die zuständige Oberkommission das Haus des Einspruchswerbers zu besuchen. Über die Besichtigung des Hauses erstellt die Oberkommission einen Bericht und fällt auf Grund dessen ihre Entscheidung. Die Oberkommission besteht aus zwei Personen (Leiter der Kategorisierungskommission oder Stellvertreter und ein weiteres Kommissionsmitglied). Die Oberkommission wird über den Einspruch nach Möglichkeit binnen zwei Monaten entscheiden. Die Oberkommission kann bei Einspruchsfällen in allen Kategorien die Entscheidung der vorhergehenden Instanz nicht nur bestätigen oder aufheben, sondern selbst eine Einstufung des Hauses in eine andere Kategorie vornehmen. Die Oberkommission führt Beschlussprotokolle, aus denen auch die Entscheidungsgründe hervorgehen. Die Entscheidung wird sowohl dem Einspruchswerber als auch der zuständigen Kommission mitgeteilt.
Überprüfung
Die Kategorisierungskommission kann auch ohne Antrag die Einstufung des Hauses überprüfen und gegebenenfalls abändern. Sie kann es auch ablehnen, ein Haus zu kategorisieren.